Grundsteuern

Grundsteuer - Steuerberater Mönchengladbach

Hintergrund: Die Grundsteuer-Reform

Das Bundes­verfassungs­gericht hat das derzeitige System der grund­steuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungs­widrig erklärt. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstücks­werten. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden in der Vergangenheit sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleich­behandlungen, die nach Ansicht des Bundes­verfassungs­gerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Das führt dazu, dass es gegen­wärtig bei vergleich­baren Immobilien in benachbarter Lage zu erheblich unterschiedlichen Grundsteuer­zahlungen kommt.

Mit der Grundsteuer-Reform wird versucht, die Vorgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz umzusetzen.

Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungs­rechts enthält die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland (rd. 36 Mio. Grundstücke) auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird.

Grundsteuer - Steuerberater Mönchengladbach

Die Folgen
der Grundsteuer-Reform

Die neuen Grundsteuerwerte werden im Besteuerungsverfahren ab dem 1. Januar 2025 angewendet. Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Im neuen System wird ein Teil der Steuerpflichtigen deutlich bessergestellt, ein Teil wird mehr Grundsteuer zahlen, während sich für einige Steuerpflichtige nur marginale Veränderungen ergeben.

Der zeitliche Ablauf
der Grundsteuer-Reform

2018: Bundesverfassungsgericht erklärt das Besteuerungsverfahren für verfassungswidrig

01.01.2022: Stichtag für die neue Grundbesitzbewertung

01.07.2022: Beginn Abgabezeitraum der Grundsteuererklärungen

31.10.2022: Ende Abgabezeitraum der Grundsteuererklärungen

2025: Anwendung der neuen Grundsteuerwerte im Besteuerungsverfahren

Die Leistungen von steuerwerk im Rahmen der Grundsteuererklärung

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Niklas Wormuth
B.Sc., Steuerberater

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