Handels- und Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Kaufleute sowie der Personen- oder Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter untereinander. Im weitesten Sinne könnte man es auch als „Unternehmensrecht“ oder „Wirtschaftsrecht“ bezeichnen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Bearbeitung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren.
Mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen beraten wir Gründer und Unternehmer bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Wir sind daher Ihr Ansprechpartner bei der Gründung des Einzelunternehmens, über die Erstellung eines Vertrages für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Partnerschaftsgesellschaft, einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer GmbH bis hin zu einer Aktiengesellschaft. Wir prüfen außerdem gesellschaftsrechtliche Ansprüche der Gesellschafter untereinander. Wir betreuen Gesellschaften und Gesellschafter von der Gründung bis hin zur Liquidation dieser Gesellschaften. Hierzu gehören auch die Erstellung und Prüfung von allen Dienstverträgen der vertretungsberechtigten Organe dieser Gesellschaftsformen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um die Organe der Kapitalgesellschaften, wie der Geschäftsführer und der Vorstände. Im Fall der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft und den Organen der Gesellschaft beraten und vertreten wir sowohl die Organe gegenüber der Gesellschaft als auch die Interessen der Gesellschaften gegenüber diesen Organen.
Wir sind auch Ihre Spezialisten für alle handelsrechtlichen Themen. Ob für den alleine tätigen Gewerbetreibenden oder das mittelständische Unternehmen. Unsere Rechtsanwälte beraten und betreuen Sie in allen handelsrechtlichen Fragestellungen außergerichtlich und gerichtlich. Wir beraten und erstellen die für Sie passenden Verträge für dauerhafte und erfolgreiche Kundenbeziehungen. Sie benötigen einen Handelsvertretervertrag oder wollen diesen prüfen lassen? Sie vermitteln Kundenbeziehungen zwischen dritten und benötigen einen Handelsmaklervertrag? Der Kunde zahlt nicht, obwohl Sie ordnungsgemäß geliefert haben? Er rügt verspätet angebliche Mängel? Wir prüfen und verfolgen Ihre Forderungen in handelsrechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Unternehmern außergerichtlich und gerichtlich. Gerne bieten wir Ihnen auch eine umfassende Beratung und Durchführung im Forderungsmanagement und Inkasso an.
Ihre Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. iur. Christian Hof
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
02161 – 99 303 – 56
hof@steuerwerk.com
Daniel Aretz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
02161 – 99 303 – 304
aretz@steuerwerk.com