Arbeitsrecht in Mönchengladbach
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften. Es hat das Ziel, das Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wahren. Es schützt Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Diskriminierung und garantiert ihnen faire Arbeitsbedingungen, während es gleichzeitig die berechtigten Interessen von Arbeitgebern wahrt.
Ihr Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis gekündigt, obwohl es keinen Grund gibt? Schlechtes Arbeitszeugnis, obwohl Sie sich stets für die Firma eingesetzt haben? Sie sind zur Mehrarbeit verpflichtet und werden nicht bezahlt?
Die Arbeitnehmer kommt ständig zu spät und Sie wissen nicht, wie Sie die Abmahnung rechtssicher formulieren sollen? Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen haben Sie zu viele Mitarbeiter?
Wir helfen Ihnen! Wir beraten Sie zur sicheren Vorgehensweise, bevor eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, die mit hohen Kosten verbunden ist. Sprechen Sie daher zuerst mit uns.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Daniel Aretz und Dr. Christian Hof sind auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen Ihre versierten und kompetenten Ansprechpartner.
Was umfasst das Arbeitsrecht?
Die vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen stellen immer neue Herausforderungen an das Arbeitsrecht. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mönchengladbach können hier weiterhelfen. Befristete Verträge, Kündigung und Vergütungsfragen, aber auch Mitbestimmung des Betriebsrates prägen dabei die wesentlichen Fallkonstellationen, die es zu lösen gilt.
Die Grundlagen des Arbeitsrechtes ergeben sich aus dem europäischen Recht, den nationalen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie dem Richterrecht. Zunehmend Einfluss gewinnt das europäische Recht und die europäische Rechtsprechung. Insbesondere im Arbeitsrecht sind zahlreiche europarechtliche Vorgaben zu beachten. Neben den europäischen Grundrechten (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) bilden der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der Vertrag von Lissabon über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) europarechtliches Primärrecht. Diese Vorschriften sind im Arbeitsrecht zu beachten. Auch die allgemeinen ungeschriebenen Grundsätze des Unionsrechts wie z. B. die Gewährleistung eines gerichtlichen Rechtsschutzes als auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz werden zum Primärrecht gezählt.
Zahlreiche europäische Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat oder sind von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Auch wenn europäische Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zwischen den privaten Bürgern entfalten, müssen Gerichte eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts prüfen. Von dieser Richtlinienkompetenz wird zunehmend Gebrauch gemacht.
Die Beachtung und Prüfung dieser Vorgaben erfordern eine hohe Qualifikation und einen breiten Erfahrungsschatz – über beides verfügen wir.
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Daniel Aretz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht