Familienrecht in Mönchengladbach

Wie läuft eine Scheidung ab, wer hat Anspruch auf Unterhalt und wann macht zum Beispiel ein Ehevertrag Sinn?

Antworten auf diese und viele andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Familie und Recht bietet Ihnen unser Experte, Spezialist und Fachanwalt für Familienrecht: Markus Bungter.

Schlussstriche sind niemals farbig

Wenn Eheleute oder Lebenspartner sich trennen, wird häufig übersehen, dass die sich anschließende Phase rechtlich tückisch sein kann. Viele Dinge müssen beachtet werden.

Hierzu gehören:

  • Scheidung und Versorgungsausgleich.
  • Trennungs- und nacheheliche Unterhaltsansprüche
  • Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljähriger Kinder
  • Vereinbarung zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Regelung des Besuchsrechts sowie Fragen der elterlichen Sorge

Sie erhalten bei uns die Antworten auf diese wichtigen Fragen. In dieser schwierigen und emotionalen Lebenssituation ist unser vorrangiges Ziel, wirtschaftlich sinnvolle und menschlich vertretbare Lösungen in außergerichtlichen Verhandlungen zu erreichen.

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Wissenswertes zum Thema Familienrecht

Das Eherecht ist ein Teil der Arbeit der Fachanwälte für Familienrecht

Alle Bestimmungen rund um die Schließung und Auflösung einer Ehe sind im deutschen Recht in den Paragrafen 1297 bis 1588 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Bevor die Eheschließung bei einem Standesamt erfolgen kann, werden die sogenannte Ehemündigkeit sowie die Geschäftsfähigkeit geprüft. Hier ist wissenswert, dass eine Eheschließung bei der Erfüllung einiger Voraussetzungen in Deutschland bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich ist. Hier kann unser Anwalt für Familienrecht dabei helfen, die notwendige Zustimmung des zuständigen Familiengerichts zu bekommen.

In vielen Familien ist es üblich, der Eheschließung ein Verlöbnis voranzustellen. Hier ist einigen Menschen nicht bewusst, dass sie schon mit einer Verlobung Verpflichtungen eingehen. Wird das bei einer Verlobung eingegangene Versprechen nicht eingelöst, können sich daraus sogar Schadenersatzansprüche ergeben. Diese können Sie zusammen mit unserem Rechtsanwalt für Familienrecht einklagen. Die Eheschließung selbst ist jedoch nicht einklagbar. Das ergibt sich aus den Regelungen im Paragrafen 1297 des Bürgerlichen Gesetzbuches und kann auf Basis des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf das Versprechen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ebenso angewendet werden. Allerdings sind hier Verjährungsfristen zu beachten.

Bei einer Ehescheidung ist ein Rechtsbeistand vorgeschrieben

Eine Ehescheidung darf in Deutschland nur mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt werden. Dieser Anwaltszwang ergibt sich aus dem Paragrafen 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Anwaltspflicht für die Ehescheidung dient dazu, eine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners zu verhindern.

Der Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung wird stets vom Familiengericht vorgenommen. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersrenten. Er kann auch unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Vermögensausgleich, der auch ohne Gericht und Anwalt durchgeführt werden kann. Beim Vermögensausgleich kommt es darauf an, welcher Güterstand zwischen den Eheleuten vereinbart war.

Dabei sind in Deutschland mit der Gütergemeinschaft, der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft drei verschiedene Varianten rechtlich zulässig. Gibt es keine konkrete Vereinbarung, beispielsweise durch einen Ehevertrag, ist immer die Zugewinngemeinschaft maßgeblich. Auch an dieser Stelle beachtet unser Rechtsanwalt für Familienrecht ergänzend die Regelungen, die sich bei Ehepartnern aus unterschiedlichen Herkunftsländern ergeben. Er unterstützt künftige Ehepaare auch präventiv durch die fachkundige Erstellung eines Ehevertrages.

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht sind Experten für Fragen zum Unterhalt

Das deutsche Unterhaltsrecht ist sehr komplex, denn hier finden sich nicht nur Regelungen zum Kindesunterhalt. Umgekehrt ist es auch möglich, Kinder für den Unterhalt der Eltern zur Kasse zu bitten.

Weitere Teilbereiche im Unterhaltsrecht sind der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt und der Unterhalt für Menschen, die in einer Haushaltsgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das heißt, bei den Beratungen rund um den Unterhalt lässt unser Fachanwalt für Familienrecht auch seine Kenntnisse des Sozialrechts sowie des Lebenspartnerschaftsgesetzes einfließen.

Beim Kindesunterhalt muss nach minderjährigen Kindern, privilegierten volljährigen Kindern und volljährigen Kindern unterschieden werden. Die gesetzlichen Grundlagen stellen das Bürgerliche Gesetzbuch, die Mindestunterhaltsverordnung und die Düsseldorfer Tabelle dar. Auch das Bundeskindergeldgesetz ist zu beachten, da in vielen Fällen mit dem Unterhalt beispielsweise der sogenannte Zählkindvorteil ausgeglichen werden muss. Besonderheiten ergeben sich bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, denn dann müssen ergänzend auch das Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Regelungen zu Hartz IV und zum Sozialgeld berücksichtigt werden.

Wir unterstützen Mandanten bei Auskunftsanträgen, Unterhaltsanträgen sowie Stufenanträgen und notwendigen Vollstreckungen des Unterhalts.

Eine wiederkehrende Frage beim Unterhalt ist die Höhe des Einkommens sowie des verbleibenden Selbstbehaltes. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die sich aus dem Status der Unterhaltsberechtigten und der Unterhaltspflichtigen ergeben. Bei minderjährigen Kindern trifft Unterhaltspflichtige auch die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Bei volljährigen Kindern oder der Zahlung von Unterhalt der Kinder an die Eltern sowie der Großeltern an die Enkel gelten höhere Freibeträge. Weitere Besonderheiten beim Unterhalt müssen dann beachtet werden, wenn nachehelicher Unterhalt an mehrere geschiedene und nicht erneut verheiratete Ehepartner gezahlt werden muss.

Kindschaftsrecht – ein weiterer Fall für uns

Das deutsche Recht kennt verschiedene Fälle, in denen ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kindern und Eltern zustande kommen kann. Das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter entsteht im Normalfall durch die Geburt. Eine Ausnahme stellt die Adoption dar, die ebenso beim Vater möglich ist. Wird ein Kind während der Zeit einer Ehe oder im Zeitraum von 300 Tagen nach dem Tod des Vaters geboren, zählt der Ehegatte automatisch als Vater, es sei denn, er macht von seinem Recht auf die Vaterschaftsanfechtung aktiv Gebrauch.

Bei unverheirateten Eltern ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Der Vaterschaftstest kann von der Mutter notfalls über das zuständige Jugendamt oder mit einem Anwalt für Familienrecht per Gericht erzwungen werden. Hier muss allerdings ein Urteil berücksichtigt werden, welches das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3309/13 im April 2016 zur Entnahme von DNA-Proben gefällt hat. Daraus ergeben sich Einschränkungen beim Personenkreis, der für einen Vaterschaftstest herangezogen werden kann. Auch Mütter können unter gewissen Umständen zur Forcierung eines Vaterschaftstests gezwungen werden. Der Grund dafür ist, dass der Unterhalt Vorrang gegenüber staatlichen Leistungen hat.

Unsere Fachanwälte in Mönchengladbach helfen auch bei Fragen zum Namensrecht

Ein Teil des Kindschaftsrechts und des Eherechts stellt das Namensrecht dar. Das Recht auf einen Namen ergibt sich aus dem Paragrafen 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei einem ehelichen Kind wird automatisch der Ehename der Familienname des Kindes. Er kann nach einer Scheidung und Neuheirat durch eine sogenannte Einbenennung nach dem Paragrafen 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches geändert werden. Bei unehelichen Kindern kann sowohl der Name des Vaters als auch der Name der Mutter als Familienname gewählt werden. Allerdings gibt es hier Besonderheiten bei einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft. Besondere Regelungen sind außerdem hinsichtlich des Familiennamens bei einer Adoption zu beachten.

Auch beim Ehenamen gilt in Deutschland ein Wahlrecht. Dabei gibt es drei Möglichkeiten. Das Ehepaar kann den Familiennamen des Mannes oder der Frau als gemeinsam Ehenamen führen. Alternativ kann daraus auch ein Doppelname gebildet werden. Dabei sind allerdings Einschränkungen zu berücksichtigen (Paragraf 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei einer länderübergreifenden Ehe gibt es die Besonderheit, dass das Namensrecht der Herkunftsländer beider Ehepartner angewendet werden kann.

Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Fachanwalt für Familienrecht gern. Er hilft Ihnen auch dann, wenn Sie Ihren Namen auf der Grundlage der Bestimmungen des Namensänderungsgesetzes ändern möchten. Dafür kommen verschiedene Gründe in Frage, die in vielen Fällen die Mitarbeit von Gutachtern erfordern.

Sorgerecht, Aufenthalts­bestimmungsrecht und Umgangsrecht

Einen erheblichen Teil der Fälle, bei dem unser Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach tätig wird, machen Streitigkeiten zum Sorgerecht sowie zum Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Bei unehelichen Kindern besteht zuerst einmal die Frage, ob ein gemeinsames Sorgerecht der Elternteile oder ein Einzelsorgerecht gewählt werden soll. Hier steht stets das Kindeswohl im Vordergrund. Bei Sorgerechtsentscheidungen wird häufig ein kinderpsychiatrischer Gutachter hinzugezogen. Dem zuständigen Jugendamt kommt ebenfalls eine beratende Funktion zu.

Selbst bei einem Entzug des Sorgerechts kommt dem nicht sorgeberechtigten Elternteil oft ein Umgangsrecht zu. Dies macht das Recht des Kindes aus, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Leider ist es der Allgemeinheit kaum bekannt, dass das Umgangsrecht auch den Großeltern zusteht und von diesen sogar gerichtlich durchgesetzt werden kann. Allerdings kann auch das Umgangsrecht temporär oder dauerhaft ausgesetzt werden. Die Voraussetzungen dafür sind im deutschen Recht sehr eng gefasst. Deshalb empfiehlt sich in solchen Fällen immer die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei parallel zu einer engen Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht nur gegenüber minderjährigen Kindern wirksam. Es kann auch zum Bestandteil einer Betreuung von Erwachsenen gemacht werden, welche selbst nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidungen einzuschätzen. Das heißt, dass in einem solchen Fall sowohl die Bestimmungen des Familienrechts als auch des Betreuungsrechts berücksichtigt werden müssen. Parallel zum Aufenthaltsbestimmungsrecht können weitere Aspekte wie beispielsweise die Vermögenssorge in den Umfang einer Betreuung (im Volksmund auch Vormundschaft genannt) mit einbezogen werden. Solange die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, üben sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam aus. Alltägliche Dinge werden aber von demjenigen alleine entschieden, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder sich gerade im Rahmen des Umgangskontaktes befindet. Dies gilt, solange es keine anderslautenden Einschränkungen durch Vereinbarungen oder einen Beschluss des Familiengerichts gibt.

Sollte es zu einem unberechtigten Kindesentzug durch das Jugendamt oder einen Kindesentzug durch den nicht sorgeberechtigen Elternteil beispielsweise im Rahmen der Wahrnehmung des Umgangsrechts kommen, sind Mandanten bei unserem Fachanwalt für Familienrecht ebenfalls in guten Händen. Er hilft Ihnen bei der Erlangung einstweiliger Anordnungen ebenso wie bei der Durchsetzung der Rückführung des Kindes bei den zuständigen Behörden. Fachkundige Hilfe ist außerdem dann möglich, wenn zum Schutz des Kindeswohls beispielsweise nach einem Missbrauch oder bei Stalking durch den nicht umgangsberechtigten Elternteil ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz angeordnet und durchgesetzt werden muss.

Wir setzen auch das Recht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner durch

Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 beschlossen, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Damit haben sie genau wie heterosexuelle Paare die Wahlmöglichkeiten sowohl beim Güterstand als auch beim Familiennamen. Außerdem werden sie versorgungsrechtlich besser als bisher gestellt, da durch die Ehe im Falle einer Scheidung ebenfalls ein Versorgungsausgleich bei den Rentenansprüchen durchgeführt wird. Damit wurden die bereits seit 2005 durch die Eintragung Lebenspartnerschaft nach dem Paragrafen 46 des SGB IV bestehenden Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente (im Volksmund Witwenrente und Witwerrente genannt) erweitert.

Unser Rechtsanwalt für Familienrecht in Mönchengladbach hilft Ihnen im Bedarfsfall gern bei der Durchsetzung dieser Ansprüche oder setzt gemeinsam mit Ihnen einen Vertrag auf, der vermögensrechtliche Ansprüche bei der Auflösung einer Ehe zwischen zwei Menschen regelt.

Prävention gegen Familienstreitigkeiten ist ebenfalls möglich

Letztlich ist auch das Erbrecht für zahlreiche Auseinandersetzungen in den Familien verantwortlich. Deshalb ist es günstig, dass in unserer Kanzlei in Mönchengladbach sowohl Fachanwälte für Familienrecht als auch für Erbrecht tätig sind. Sie helfen beispielsweise auch beim Abfassen von Testamenten oder Erbverträgen, mit welchen schon vor dem Tod eines Familienangehörigen rechtliche Klarheit geschaffen werden kann. So werden Streitigkeiten um Pflichtteilsansprüche oft überflüssig. Unsere Anwälte wissen außerdem, wie mit Schenkungen zu Lebzeiten eine Senkung der fälligen Erbschaftssteuer möglich ist. Zusätzlich können sie nützliche Hinweise zur Absicherung von Hinterbliebenen mit verschiedenen Versicherungen geben.

Sie haben Fragen zum Familienrecht, zum Unterhalt oder zum Namensrecht? Sie wollen Ihre Ehescheidung nebst Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich von unserem Fachanwalt betreuen lassen? – Dann kommen Sie in unserer Kanzlei vorbei oder nutzen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Telefon, Fax oder E-Mail!

Wie kann Ihnen unser Rechtsanwalt für Familienrecht helfen?

Bei Fragen zum Familienrecht muss unser Fachanwalt in Mönchengladbach sowohl nationale als auch internationale Gesetze berücksichtigen. Das ergibt sich aus dem dritten Abschnitt des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Hinzu kommen zwischenstaatliche Abkommen wie beispielsweise die Haager Minderjährigenschutzabkommen und Kinderschutzübereinkommen sowie das Europäische Sorgerechtsübereinkommen und die Verordnung EG 2201/2003, auch EuEheVO genannt.

Nationale rechtliche Grundlagen finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese werden durch zusätzliche Regelungen wie zum Beispiel das Lebenspartnerschaftsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Unterhaltsvorschussgesetz und die Regelbetragverordnung ergänzt. Kurz gesagt: In diesem Rechtsgebiet sind echte Spezialisten gefragt und genau das ist unser Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach.

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Rechtsanwalt Markus Bungter

Markus Bungter

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