Jeder Unternehmer führt im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit Betriebsveranstaltungen mit seinen Arbeitnehmern/ -innen durch. Doch was muss hierbei beachtet werden?

 

Betriebsveranstaltungen sind eine hervorragende Möglichkeit, sich bei Ihrem Team für die produktive Zusammenarbeit zu bedanken und das Betriebsklima ebenso wie die Motivation zu verbessern.

Das bedeutet: Betriebsveranstaltungen werden im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt und deshalb sind die dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu € 110 brutto je Mitarbeiter und Veranstaltung steuerfrei. Alle Aufwendungen, die entweder über € 110 brutto liegen oder die Grenze von zwei Veranstaltungen im Jahr überschreiten, gelten als geldwerter Vorteil und werden mit 25% pauschal besteuert.

 

Für welche Betriebsveranstaltungen ist die Steuerbefreiung zum Beispiel möglich?

  • Weihnachtsfeier
  • Oktoberfest
  • Feier zum Firmenjubiläum
  • Betriebsausflüge

 

Wer kann alles an Betriebsveranstaltungen teilnehmen?

Nicht nur aktive Mitarbeiter können teilnehmen, sondern auch Begleitung, Mitarbeiter anderer Firmen oder Leiharbeitskräfte. Wichtig ist nur, dass die Veranstaltung einen gesellschaftlichen Charakter aufweist. Dies bedeutet, dass der Teilnehmerkreis überwiegend aus Betriebsangehörigen bestehen muss.

 

Für welche Zuwendungen gilt die Steuerbefreiung?

Sie gilt für alle Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen. Zu diesen Zuwendungen gehören z.B.:

  • Speisen oder Getränke
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für musikalische und künstlerische Darbietungen
  • Geschenke (der Preis für Geschenke wird bei der Freigrenze von € 110 mit eingerechnet)
  • Eintrittskarten
  • Kosten für Räume, Eventmanager, Beleuchtung oder Sanitär

 

Wichtig:

Alle Angaben müssen spätestens bis zum Ende eines Geschäftsjahres vollständig vorliegen.

 

Unser Finanzbuchhaltungs-Team steht Ihnen bei Rückfragen und Beratungsbedarf sehr gerne zur Verfügung.